Häufige Fragen/FAQ:

Was kostet ein Auftritt von Ihnen und wie viele Lieder sind darin enthalten?

Wo treten Sie überall auf?

Wie ist die weitere Vorgehensweise, wenn wir Sie buchen möchten?

Wie erfolgt die Bezahlung?

Fallen für Ihren Auftritt GEMA Gebühren an?

Was muss ich sonst noch organisieren, wenn ich Sie buche?

Singen Sie in der Kirche auch zur Orgel?

Können wir Sie vorher persönlich kennenlernen?

Was sind Ihre Qualifikationen/Referenzen?

Was ist, wenn Sie krank werden?

Können Sie auch Lieder singen, die nicht auf Ihrer Liste stehen?

Kann ich meine Buchung wieder stornieren?

Können Sie auch abends auf unserer Feier auftreten?

Was kostet ein Auftritt von Ihnen und wie viele Lieder sind darin enthalten?

Die Preise für einen Solo-Auftritt schwanken zwischen 250 € und ca. 400 € und hängen von vielen Faktoren ab, wie Wochentag, Gesamt-Zeitaufwand durch Anreise, Vorbereitung von Extra-Songs, Uhrzeit , Dauer und Beliebtheit des Termins. Die Anzahl der Lieder können Sie festlegen. Sinnvoll sind ca. 3 Lieder in einem Traugottesdienst, mehr sind zwar auch möglich, aber bei einer Hochzeit sollten die Brautleute im Fokus stehen und nicht die Sängerin ein Solo-Konzert geben.

Wo treten Sie überall auf, wie weit fahren Sie?

Ein Solo Auftritt zur Trauung sollte eine Anfahrt von 150-200 km (ab 55566 Bad Sobernheim) nicht überschreiten, darüber hinaus  wird der Preis durch den großen Gesamtzeitaufwand in der Regel nicht mehr konkurrenzfähig sein. Aber falls Sie sich zu einer Ganztages-Begleitung entschließen, z.B. mit Liveband für den Abend, trete ich auch deutschlandweit auf.

Wie ist die weitere Vorgehensweise, wenn wir Sie buchen möchten?

Bevor Sie verbindlich buchen, sollten offene Fragen geklärt sein, z.B. dass der Pfarrer in der Kirche einem Auftritt meinerseits auch zustimmt und mit Ihren Lied-Wünschen einverstanden ist. Termin und Uhrzeit sollten verbindlich feststehen.

Die exakte Songauswahl hat noch Zeit bis ca. 14 Tage vorher.

Wenn Sie mir telefonisch oder per E-Mail zugesagt haben, dass Sie fest buchen möchten, erhalten Sie eine schriftliche Auftragsbestätigung, in der alle Eckdaten zusammengefasst sind und ich Ihnen den Termin garantiere. Dadurch wird Ihre Buchung verbindlich – für beide Seiten. Sollten Sie den Termin danach stornieren wollen, fallen 80 % der Gage trotzdem an, da ich mir den Termin für Sie freigehalten habe. Sollte ich eine andere Anfrage hereinbekommen, entfällt die Storno-Gebühr. Ebenso rechne ich die Stornogebühr an, falls Sie innerhalb von 3 Monaten einen Ersatztermin anbieten.

Wie erfolgt die Bezahlung?

Bei Musikern ist immer noch Barzahlung branchenüblich und auch mir am liebsten. Geben Sie einen Umschlag mit dem Geld einem Vertrauten (Trauzeugen, Eltern, Geschwister) und lassen Sie denjenigen den Umschlag am besten vor dem Auftritt übergeben. Sie können aber auch vorab überweisen, bitte sprechen Sie mich dann an, sie erhalten dann vorab eine Rechnung mit Bankverbindung.

Fallen für Ihren Auftritt GEMA Gebühren an?

Bei musikalischen Auftritten in der Kirche fallen für Sie keine GEMA Gebühren an, da hier Rahmenverträge zwischen Kirche und GEMA greifen.

Hochzeiten und Privatfeiern sind in der Regel GEMA-frei, sofern sie nicht öffentlich zugänglich sind. Näheres hierzu finden Sie auf den Seiten der www.gema.de

Was muss ich sonst noch organisieren, wenn ich Sie buche?

Zusammen mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie eine Checkliste, in der ich alle Infos, die ich benötige, abfrage, z.B. Adresse, Aufbauort in der Kirche, Reihenfolge der Songs etc. Sie müssen lediglich sicherstellen, dass genügend Platz und ein Stromanschluss vorhanden ist und wir ca. 30 min. vor Auftrittsbeginn vor Ort sein können. Um Technik, Auf- und Abbau sowie Instrumente kümmern wir uns selbst. Bei Auftritten im Freien benötigen wir zusätzlich eine Überdachung zum Schutz vor starker Sonne oder Nieselregen. Das Equipment darf nicht nass oder heiß werden.

Singen Sie in der Kirche auch zur Orgel?

In der Regel stellt die Kirche – gegen eine kleine Gebühr – einen Organisten, der Ein- und Auszug und die Gemeindelieder begleitet. Organisten sind aber oft nicht mit nicht kirchlichem Repertoire (Popsongs) vertraut und haben sehr unterschiedliches Niveau. Ich kann nur mit meinen eigenen Musikern einen perfekten Auftritt garantieren. Das Extra Proben mit dem Fremd-Organisten würde den Auftritt zusätzlich verteuern.

Sollte kein Organist gestellt werden, kann mein Pianist auch die Kirchenlieder begleiten, (zzgl. 30 €) allerdings auf dem Piano, nicht auf der Orgel. Die Liedauswahl und Noten müssen Sie uns vorher durchgeben. Gerne beraten wir Sie bei der Liedauswahl.

Können wir Sie vorher persönlich kennen lernen?

Gerne können Sie mich aber bei einem meiner öffentlichen Auftritte (Termine finden Sie immer hier auf der Homepage) besuchen und mich danach ansprechen. Anfang des Jahres trete ich meist auf einer Hochzeitsmesse auf, die ebenfalls Möglichkeit eines Treffens/Gespächs bietet. Bei Ganztagsbuchungen komme ich gerne auch zu einem Orga-Gespräch in die Location gegen Übernahme der Anfahrtskosten. Sie können auch eine Liste meiner Kirchen-Auftritte anfordern und dort einer Zeremonie beiwohnen.

Was sind Ihre Qualifikationen/Referenzen?

Ich habe keine klassische Gesangsausbildung und singe daher auch nicht klassisch.  Ich bin wohl das, was man gemeinhin als „Naturtalent“ oder Autodidaktin bezeichnet, habe mich jedoch in Workshops und mit Hilfe von Privat-Dozenten gesanglich weitergebildet. Meine Referenzen sind über 250 zufriedene Kunden in den letzten 7 Jahren.  Ich bin Diplom-Betriebswirtin und habe mich in 2005 als Sängerin selbständig gemacht. Seit über 20 Jahren singe ich in verschiedenen Cover- und Gala-Bands und stand weltweit auf großen Bühnen. Auch TV-Auftritte, Engagements in Los Angeles, Spanien, St. Moritz und  Belgien stehen auf meiner Referenzliste. Mehr finden Sie unter www.ullymathias.de  Hier erfahren Sie auch, was ich sonst noch musikalisch mache, wenn ich nicht  gerade auf einer Hochzeit singe.

Können Sie auch Lieder singen, die nicht auf Ihrer Liste stehen?

Das müssen Sie im Einzelfall nachfragen. In der Regel können mein Pianist und ich die meisten Pop-Stücke  so bearbeiten, dass sie auch „hochzeitstauglich“ werden, auch wenn das Original rockig oder tanzbar ist. Manche Lieder muss ich aber auch ablehnen, weil ich sie nicht singen kann oder selbst allzu unpassend finde (z.B. DJ Ötzi, Einen Stern – das möchte ich  nicht in der Kirche singen ;-)). Informieren Sie sich vorher auch über die Bedeutung der Texte, z.B. im Internet – dort findet man für die meisten Texte auch deutsche Übersetzungen. Fragen Sie einfach nach. Der Preis für das Vorbereiten eines Popsongs beträgt 30 €, für klassische Instrumentalstücke (z.B. Piano-Solo-Stücke) können auch höhere Kosten anfallen.

Was ist, wenn Sie krank werden?

Das kommt sehr selten vor, aber wenn, dann schicke ich Ihnen Ersatz, soweit noch möglich auch ähnlichem Qualitätsstandart. In der Regel können Ihre Songwünsche trotzdem umgesetzt werden. Ich bin in einem professionellen SängerInnen-Netzwerk organisiert. Wir vertreten uns dort gegenseitig im Krankheitsfall.

Kann ich meine Buchung wieder stornieren?

Nach Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung, die auch von beiden Seiten unterschrieben wird, ist Ihre Buchung verbindlich. Wenn Sie den Termin trotzdem absagen müssen, fallen dennoch 80 % der Gage an. Aber nur, wenn sich kein Ersatztermin innerhalb von 3 Monaten findet oder ich kein anderes Engagement zu dem Termin mehr bekomme.

Können Sie auch abends auf unserer Feier auftreten?

Ja, gerne, am liebsten mit meiner Band „Profile“ www.profile-band.de .  In dem Fall bekommen Sie eine „Ganztags-Pauschale“, also einen günstigen Paketpreis und somit alles aus einer Hand. Auftritte sind ab Quartett zu 100 % live möglich. Aber auch Duo- und Trio-Auftritte  sind möglich. Fragen Sie einfach nach.